Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.05.2008 - Verg W 2/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7420
OLG Brandenburg, 07.05.2008 - Verg W 2/08 (https://dejure.org/2008,7420)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.05.2008 - Verg W 2/08 (https://dejure.org/2008,7420)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - Verg W 2/08 (https://dejure.org/2008,7420)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7420) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschreibung einer Vergabe für die Erstellung eines Fluggastterminals als Generalunternehmerleistung; Gebührenfestsetzung bezüglich der Rücknahme eines Nachprüfungsantrages

  • OLG Brandenburg PDF

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ab welchem Tabellenwert wird die maximale Vergabekammergebühr von 50.000 Euro fällig? (IBR 2008, 610)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06

    Vergabeverfahren: Höhe der an die Staatskasse zu zahlenden Gebühren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2008 - Verg W 2/08
    Der zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde (§ 116 I GWB) des Kostenschuldners berufene Vergabesenat darf die angefochtene Gebührenfestsetzung nur darauf überprüfen, ob sie ermessensfehlerhaft ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.2.2006, 1 Verg 2/06, Rn. 8 - zitiert nach juris).
  • VK Brandenburg, 14.12.2007 - VK 50/07

    Sektorenbereich: Einstellung des Verhandlungsverfahrens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2008 - Verg W 2/08
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen Nr. 4 des Beschlusses der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 14.12.2007 - VK 50/07 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - Verg 55/02

    Wie weit reicht der Bewertungsspielraum der Vergabestelle?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2008 - Verg W 2/08
    Trotz des etwas missverständlichen Wortlauts des § 128 II GWB ist somit, entsprechend der vergleichbaren Rechtslage im Kartellverfahren (vgl. § 80 III GWB), die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstands der gebührenpflichtigen Handlung für den Kostenschuldner Ausgangspunkt für die Gebührenbemessung (OLG Koblenz, a.a.O., Rn. 10; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2004, Verg 21/03 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7.1.2004, VII-Verg 55/02 - jeweils zitiert nach juris).
  • BayObLG, 20.01.2004 - Verg 21/03

    Kostenentscheidung in einer Vergabesache - Gebührenbemessung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2008 - Verg W 2/08
    Trotz des etwas missverständlichen Wortlauts des § 128 II GWB ist somit, entsprechend der vergleichbaren Rechtslage im Kartellverfahren (vgl. § 80 III GWB), die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstands der gebührenpflichtigen Handlung für den Kostenschuldner Ausgangspunkt für die Gebührenbemessung (OLG Koblenz, a.a.O., Rn. 10; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2004, Verg 21/03 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7.1.2004, VII-Verg 55/02 - jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Auf die Beschwerde wird die Gebührenentscheidung nur auf Ermessensfehler hin überprüft (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 1 Verg 2/06; OLGR Brandenburg 2008, 1011 unter II 2 a; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2000 - Kart 2/00, unter III 1 b zu § 80 GWB).
  • OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 19 Verg 5/18

    Vergabenachprüfungsverfahren: Reduzierung der Verfahrensgebühr nach Rücknahme des

    Diese können losgelöst von dem Schicksal der Hauptsache Gegenstand einer selbständigen sofortigen Beschwerde sein (BGH, Beschluss v. 25.10.2011 - X ZB 5/10 Rn 9; Senat, Beschluss v. 07.05.2008 - Verg W 2/08 Rn 7; jew. zu § 128 Abs. 2 GWB in der vor dem 18.04.2016 geltenden Fassung und zit. nach juris).

    Auf die Beschwerde wird die Gebührenentscheidung deshalb nur auf Ermessensfehler hin überprüft (vergleiche BGH, a.a.O.; Senat, Beschluss v. 07.05.2008 - Verg W 2/08; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 07.01.2004 - VII Verg 55/02, Rn 8; OLG Koblenz, Beschluss v. 16.02.2006 - 1 VergG 2/06).

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2010 - Verg 17/10

    Gegenstandswert im Vergabenachprüfungsverfahren; Verfahren bei Entscheidung über

    b) Des Weiteren unterscheidet sich die Beschwerde gegen einen Gebührenfestsetzungsbescheid von sonstigen Beschwerden dadurch, dass die Entscheidung der Vergabekammer bei der Festsetzung von Gebühren entsprechend § 114 S. 1 VwGO nur auf Ermessensfehler hin zu überprüfen ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2006 - 1 Verg 2/06; OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2008 - Verg W 2/08; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09; s. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2008 - 1 Verg 3/08), während im Übrigen der Vergabesenat eine vollständige Überprüfung vornimmt, § 123 GWB.
  • VK Baden-Württemberg, 20.01.2016 - 1 VK 51/15

    Öffentliche Auftragsvergabe: Angebotsausschluss wegen Änderung der

    Die Erhöhung des Höchstbetrags rechtfertigt sich zum einen daraus, dass der Auftragswert des zugrunde liegenden Verfahrens mit xxx Euro um mehr als das 17-fache über dem Auftragswert liegt, für den der Höchstbetrag anzusetzen ist (so auch schon OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2008, Verg W 2/08).
  • VK Baden-Württemberg, 17.02.2016 - 1 VK 51/15

    Verstoß gegen auslegungsbedürftige Vorgaben: Ausschluß?

    Die Erhöhung des Höchstbetrags rechtfertigt sich zum einen daraus, dass der Auftragswert des zugrunde liegenden Verfahrens mit XXX Euro um mehr als das 17-fache über dem Auftragswert liegt, für den der Höchstbetrag anzusetzen ist (so auch schon OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2008, Verg W 2/08).
  • OLG Brandenburg, 23.01.2023 - 19 Verg 1/22

    Festsetzung der Verfahrensgebühr bei Vergabesachen; Ermittlung der

    Denn nach dem Äquivalenzprinzip muss zwischen der Gebühr für die Tätigkeit der Vergabekammer und dem Wert dieser Tätigkeit für die Beteiligten ein angemessenes Verhältnis bestehen (BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10, a.a.O., Rn. 14; Senat, Beschluss vom 07.05.2008 - Verg W 2/08, BeckRS 2008, 15472).
  • VK Hessen, 08.09.2008 - 69d-VK-13/07

    Änderungsbeschluss bezüglich Kostenhöhe

    Da sich in der Regel nicht exakt berechnen lässt, wie viel ein bestimmtes Verfahren den Staat gekostet hat, erhält das Äquivalenzprinzip bei der Ermittlung dieser Kosten besondere Bedeutung, d. h. es muss zwischen der Gebühr für die Tätigkeit der Vergabekammer und dem Wert dieser Tätigkeit für die Beteiligten ein angemessenes Verhältnis bestehen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2008 - Verg W 2/08 m.w.N.).
  • VK Brandenburg, 28.01.2013 - VK 43/12

    Nur "böser Schein" der Parteilichkeit reicht für Verstoß nicht aus!

    Entsprechend der vergleichbaren Rechtslage im Kartellverfahrensrecht (vgl. § 80 Abs. 2 GWB) ist die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstandes der gebührenpflichtigen Handlung für den Kostenschuldner Ausgangspunkt für die Gebührenbemessung (OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. Mai 2008 - Verg W 2/08).
  • OLG Brandenburg, 12.03.2013 - Verg W 1/13

    Gebührenentscheidung: Keine mündliche Verhandlung erforderlich!

    Die Gebührenentscheidung der Vergabekammer kann im Verfahren der sofortigen Beschwerde nur auf Ermessensfehler hin überprüft werden (vgl. BGH, a.a.O., Rz. 12; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2006 - 1 Verg 2/06, NZBau 2006, 740; Senat, Beschluss vom 07.05.2008 - Verg W 2/08).
  • VK Brandenburg, 12.12.2016 - VK 21/16

    "Altauftragnehmer" muss auf "Altauftrag" hinweisen!

    Danach muss zwischen der Gebühr für die Tätigkeit der Vergabekammer und dem Wert dieser Tätigkeit für die Beteiligten ein angemessenes Verhältnis bestehen (so genanntes Äquivalenzprinzip: OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. Mai 2008 - Verg W 2/08).
  • VK Brandenburg, 03.08.2016 - VK 10/16

    Vorgaben zur Personenbeförderung: Keine Prüfung im Vergabeverfahren!

  • VG Dresden, 01.03.2010 - 4 K 2550/07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht